Pickerlbegutachtung
nach §57a KFG
Rufen
Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. (Tel. 720 39 61) Bei uns gibt es keine
Wartezeiten! Es wird nach Vorschrift § 57a des KFG überprüft. Wenn schwere Mängel
gefunden werden, werden sie sofort informiert und erst mit ihrem Einverständnis das
Fahrzeug repariert. Wenn sie Ihr Auto dann abholen, können wir ihnen die ersetzten Teile
zeigen. Nur so können und wollen wir Ihr Vertrauen gewinnen; damit Sie auch im nächsten
Jahr die Pickerlüberprüfung in unserer Werkstatt vornehmen.
Beim vereinbarten "Pickerltermin"
können Sie bei Kaffee od. Tee die Überprüfung abwarten (Dauer ca. 45 Min.).
Pickerlüberprüfung 47,- EURO
Bankomat- oder Kreditkartenzahlung möglich! |